Förderverein

Was ist der Zweck des Fördervereins?

Zweck des Fördervereins ist die ideelle und finanzielle Förderung vorschulischer Bildung und Erziehung im AKE-Kindergarten der Stadt Landsberg am Lech. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Spenden, Beiträge sowie Veranstaltungen.

 

Der Förderverein möchte die vorhandenen Gelder so sinnvoll wie möglich einsetzen, damit die gute Qualität des Kindergartens gewährleistet ist und bleibt.

 

Wie setzt sich der Vorstand des Fördervereins zusammen?

Der Vorstand des Fördervereins setzt sich zusammen aus:

 

1. Vorsitzender:   Herr Markus Riegg

Schatzmeister: Frau Ursula Heinrich

 

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und entscheidet über die ideelle und finanzielle Förderung im Einzelfall. Die Verwendung der Gelder wird mit der Kindergarten-Leitung abgeklärt.

 

Wie viel Mitglieder umfasst der Förderverein?

Aktuell umfasst der Förderverein 132 Mitglieder aus ca. 70 Familien. (Stand Juli 2012)

 

Welche Projekte unterstützt der Förderverein aktuell?

Kulturelle Veranstaltungen, die stattfinden im Kindergarten, werden bezuschusst (minimal zwei Veranstaltungen pro Jahr).

Buskosten für Ausflüge der Kindergartenkinder werden vom Förderverein übernommen, damit die Teilnahme für jedes Kind gewährleistet ist.

Feste und Ausflüge vom Kindergarten werden bezuschusst.

Referentenhonorare werden bezuschusst.

Größere Anschaffungen des Kindergarten werden bezuschusst.

Der Förderverein hat die Anschaffung eines Lüftungssystems finanziell großzügig unterstützt.

Sonstige Projekte, nach Abklärung mit der Kindergarten-Leitung.

Der Vorstand des Fördervereins trifft sich regelmäßig mit der Kindergarten-Leitung zur Abklärung laufender und neuer Projekte.

 

Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist wie folgt:

41,00 €   für Familien

31,00 €   für Einzelpersonen

 

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich per Lastschrift eingezogen.

 

Die Mitgliedschaft kann schriftlich zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss 6 Wochen vor Jahresende beim Vorstand eingegangen sein.

 

Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal im Kalenderjahr statt.

 

Über alle Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll gefertigt und von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.

 

Mitgliederversammlungen sind öffentlich.

 

AKE-Beitrittserklärung.2018docx.pdf
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AKE-Informationspflicht 2018.pdf
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AKE-Einwilligung.pdf
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Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

www.landsberg.de